ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Firmensitz:
Agentur Erasmus A. Baumeister e.Kfm.
Mainzer Straße 23
50678 Köln
Postanschrift:
Agentur Erasmus A. Baumeister e.Kfm.
Wilhelm-Mauser-Straße 55 /Gewerbehof
50827 Köln
Telefon: 0221 / 31 01 391
Telefax: 0221 / 829 564 09
1
Geltungsbereich
1.1
Die Agentur Erasmus A. Baumeister erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur Erasmus A.
Baumeister. Auch die Abweichung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
1.3
Die Agentur Erasmus A. Baumeister ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingen
zu ändern oder zu ergänzen. Der Vertragspartner (Kunde, Auftraggeber - nachfolgend immer als
der "Vertragspartner" bezeichnet -) der Agentur Erasmus A. Baumeister hat das Recht, einer
solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen
nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend
der Ankündigung wirksam. Die Agentur Erasmus A. Baumeister weist ihre Vertragspartner schriftlich
oder per E-Mail bei Beginn der Frist darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt,
wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen widerspricht.
2
Leistungen der Agentur Erasmus A. Baumeister
2.1
Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur
Erasmus A. Baumeister sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag.
2.2
Mehraufwand, der aufgrund vom Vertragspartner veranlassten Änderungen entsteht, wird
als zusätzlicher Aufwand gemäß Ziffer 2.3. abgerechnet.
2.3
Zusätzliche Leistungen der Agentur Erasmus A. Baumeister außerhalb des Vertragsumfanges
werden nach den jeweils aktuellen Preislisten abgerechnet, sofern die Parteien im
Einzelfall keine abweichende Vergütungsregelung getroffen haben.
2.4
Soweit nicht anders vereinbart, darf die Agentur Erasmus A. Baumeister die ihr obliegenden
Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Vertragspartner kann
einen solchen Dritten nur dann ablehnen, sofern er berechtigte und nachvollziehbare Zweifel
an dessen Eignung geltend machen kann.
2.5
Aus den Verträgen mit der Agentur Erasmus A. Baumeister resultieren keine Rechte des
Vertragspartners an bestehenden oder noch zu begründenden Marken- oder Kennzeichenrechten,
es sei denn der Vertrag trifft eine andere Regelung. Stellt die Agentur Erasmus A. Baumeister
dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Offerte oder einer Auftragserteilung Dokumente
zur Verfügung, dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Agentur
Erasmus A. Baumeister hat einer Weitergabe an Dritte ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3
Mitwirkung des Vertragspartners
3.1
Der Vertragspartner wird die Agentur Erasmus A. Baumeister unverzüglich mit allen
Informationen und Unterlagen versorgen, die zur Erbringung der Leistung der Agentur Erasmus
A. Baumeister erforderlich sind.
3.2
Der Vertragspartner hat der Agentur Erasmus A. Baumeister die notwendigen Informationen
über das vorgesehene Anwendungsgebiet, über geschäftspolitische und verfahrenstechnische
Ziele und Prioritäten und über alle sonstigen in seiner Sphäre liegenden vorgaben zu erteilen.
3.3
Der Vertragspartner hat der Agentur Erasmus A. Baumeister die zur Durchführung der Arbeiten
erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere Geräte, Daten, Programme und
Programmteile, die mit dem Leistungsgegenstand zusammenwirken sollen.
3.4
Der Vertragspartner sichert zu, dass er berechtigt ist, die von ihm an die Agentur Erasmus A.
Baumeister bzw. dessen Subunternehmer gelieferten personenbezogenen Daten Dritter im Sinne des
Datenschutzgesetzes von der Agentur Erasmus A. Baumeister bzw. dessen Subunternehmer zur Erzielung
des Arbeitsergebnisses speichern und verarbeiten zu lassen.
3.5
Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten in Folge seiner
unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Agentur Erasmus A.
Baumeister wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.6
Soweit erforderlich, hat der Vertragspartner Zustimmungen Dritter beizubringen.
3.7
Auf Anforderung der Agentur Erasmus A. Baumeister stellt der Vertragspartner bei Leistungen
innerhalb der Räume des Vertragspartners gegebenenfalls aus Gründen des Unfallschutzes
erforderliches Personal unentgeltlich zur Verfügung.
4
Koordination, Meinungsverschiedenheiten
4.1
Jeder Vertragspartner benennt jeweils einen für die Anberaumung von Besprechungen und die
Erteilung und Entgegennahme von Auskünften, die das Projekt betreffen, verantwortlichen
Gesprächspartner.
4.2
Der Vertragspartner benennt unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich die Personen,
deren technische bzw. rechtsgeschäftliche Erklärungen für den Vertragspartner bindend sind.
4.3
Beide Vertragspartner bestimmen jeweils einen Projektleiter, der für die Klärung sämtlicher
technischer Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung von Vertragsleistungen verantwortlich
ist. Bei einem Wechsel des Projektleiters ist der jeweils andere Vertragspartner hierüber
schriftlich zu informieren.
4.4
Sämtliche Unstimmigkeiten, Beanstandungen und Streitfragen werden dem jeweiligen Projektleiter
mit der Information über den jeweiligen Sachverhalt vorgelegt. Die Projektleiter werden versuchen,
innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen Anfrage eine Einigung herbeizuführen. Im Falle einer
Einigung wird diese bei gleichzeitiger Schilderung des streitigen Sachverhalts in einem Protokoll
schriftlich festgehalten und von den Projektleitern unterzeichnet. Die Projektleiter sind jederzeit
berechtigt, andere Mitarbeiter ihres Unternehmens hinzu zu ziehen.
4.5
Kommen die Projektleiter innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen Anfrage nicht zu einer
Einigung, ist die Streitfrage/Beanstandung dem Lenkungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Der Vorlage an den Lenkungsausschuss ist ein von den Projektleitern unterzeichneter Sachverhalt,
der auch die verschiedenen Ansichten beinhaltet, beizufügen. Kann der Lenkungsausschuss sich binnen
14 Tagen nach der Vorlage durch den Projektleiter nicht einigen, ist eine gütliche Beilegung der
Streitfrage als gescheitert anzusehen. Im Falle einer Einigung wird der Lenkungsausschuss diese
unter Bezugnahme auf die Vorlage der Projektleiter in einem beiderseitig zu unterzeichneten
Protokoll festhalten.
4.6
Das vorstehend unter den Ziffern 4.4. und 4.5. beschriebene Verfahren zur gütlichen Beilegung von
Streitfragen beschränkt nicht das Recht der Vertragspartner, ihre Ansprüche jederzeit gerichtlich
durchzusetzen. Bevor eine Partei den Rechtsweg bestreitet, informiert sie die andere hierüber
schriftlich.
5
Abnahme
5.1
Entspricht das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen, hat der Vertragspartner die
Abnahme unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Erhalt, schriftlich zu erklären.
5.2
Bestehen wesentliche Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Anforderungen, so hat die
Agentur Erasmus A. Baumeister diese Abweichungen in angemessener Frist zu beseitigen. Danach
stellt die Agentur Erasmus A. Baumeister dem Vertragspartner das Arbeitsergebnis zur erneuten
Abnahme bereit.
5.3
Erklärt der Vertragspartner ohne Angaben von Gründen die Abnahme nicht, kann die Agentur Erasmus
A. Baumeister eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen. Das Arbeitsergebnis gilt mit
Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Vertragspartner innerhalb dieser Frist die Gründe für die
Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.
6
Nutzungsrecht an dem Arbeitsergebnis
6.1
Die Agentur Erasmus A. Baumeister räumt dem Vertragspartner das ausschließliche und zeitlich
unbefristete Recht ein, das Arbeitsergebnis in seinem Unternehmen für eigene Zwecke zu nutzen.
Das Recht der Agentur Erasmus A. Baumeister zur Erstellung von vergleichbaren Aufgabenstellungen
für Dritte bleibt unberührt.
6.2
Dem Vertragspartner wird mit dem Vertrag nicht das Recht eingeräumt, den Namen oder Marken der
Agentur Erasmus A. Baumeister oder eines Dritten zu benutzen.
6.3
Sämtliche dem Vertragspartner übertragenen Nutzungsrechte erlöschen, wenn eine dem Vertragspartner
bei Zahlungsverzug schriftlich gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreicht; in diesem Fall hat der
Vertragspartner die Software einschließlich sämtlicher vorhandener Kopien unverzüglich an die
Agentur Erasmus A. Baumeister zurückzuliefern bzw., sofern die Software auf einer Festplatte
installiert wurde, in strafbewährter Form zu versichern, dass die Software vollständig gelöscht
wurde.
7
Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1
Der Vertragspartner hat die Vergütung gemäß Vereinbarung zu zahlen.
7.2
Ist für eine Leistung der Agentur Erasmus A. Baumeister keine Vergütung bestimmt,
gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten der Agentur Erasmus A. Baumeister.
7.3
Sofern nichts Anderes vereinbart ist, gilt die Vergütung ab Sitz der Agentur Erasmus A. Baumeister.
Zu der Vergütung kommen die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich gültigen Höhe und anderweitige
länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung sowie Verpackungs- und Transportkosten und Kosten
der Transportversicherungen hinzu.
7.4
Ist eine aufwandsbezogene Vergütung vereinbart, ist der Vertragspartner auf Anforderung der Agentur
Erasmus A. Baumeister zu Abschlagszahlungen verpflichtet. In diesen Fällen und im Fall der
abschließenden Rechnung, die etwaige Abschlagszahlungen zu berücksichtigen hat, ist die Vergütung
sieben Tage nach der jeweiligen Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, die
Vertragspartner haben Zahlung zu bestimmten Terminen vereinbart.
7.5
Alle Forderungen der Agentur Erasmus A. Baumeister werden sofort fällig, wenn die Zahlungstermine
und -fristen ohne Grund nicht eingehalten werden oder eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Vertragspartner eintritt.
7.6
Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, hat der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von
5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die
Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn die Agentur Erasmus A. Baumeister eine Belastung
mit einem höheren Zinssatz nachweist.
7.7
Der Vertragspartner darf gegen Vergütungsforderungen der Agentur Erasmus A. Baumeister nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Vertragspartner
kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter
Ansprüche geltend machen.
8
Eigentumsvorbehalt
8.1
Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
im Eigentum der Agentur Erasmus A. Baumeister und darf solange nur mit dem Einverständnis der
Agentur Erasmus A. Baumeister weiter veräußert, verpfändet oder sicherungsübereignet werden.
Alle Forderungen des Vertragspartner aus einer Weiterveräußerung werden bereits jetzt zur
Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an die Agentur Erasmus A.
Baumeister abgetreten. Nimmt der Kunde Forderungen aus einer Weiterveräußerung in ein mit
einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweils abtretbare Saldo
als abgetreten. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, so
lange er sich der Agentur Erasmus A. Baumeister gegenüber nicht im Zahlungsverzug befindet.
8.2
Bei Zahlungsverzug sowie wenn ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird, oder eine
Vollstreckungsmaßnahme fruchtlos bleibt, der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat, das
Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt
worden ist, ist die Agentur Erasmus A. Baumeister zur Offenlegung der Forderungsabtretung
und/oder - nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist - zur Rücknahme der Ware zur
Sicherung der eigenen Rechte berechtigt. Innerhalb eines Monats nach Rücknahme der Ware wird
die Agentur Erasmus A. Baumeister dem Vertragspartner mitteilen, ob die Agentur Erasmus A.
Baumeister Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt oder vom Vertrag zurücktritt.
9
Gewährleistung
9.1
Der Vertragspartner untersucht die ihm gelieferten Produkte unverzüglich nach deren Ablieferung
auf etwaige Mängel, die er nach Entdeckung unverzüglich schriftlich anzeigt. Eventuelle Mängel
sind aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung von Fehlermeldungen zu dokumentieren.
Der Vertragspartner wird vor Anzeige eines Mangels zunächst eine Problemanalyse und
Fehlerbeseitigung nach den von der Agentur Erasmus A. Baumeister dafür zur Verfügung
gestellten Dokumentationen durchführen.
9.2
Ist keine förmliche Abnahme vereinbart oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin
aus einem Umstand nicht zustande, der vom Vertragspartner zu vertreten ist, gilt die vertragliche
Leistung der Agentur Erasmus A. Baumeister mit Nutzung durch den Vertragspartner als abgenommen.
Versäumt der Vertragspartner die unverzügliche, frist- oder formgerechte Mängelanzeige, gilt das
Produkt in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
9.3
Die Agentur Erasmus A. Baumeister ist berechtigt, nach eigener Wahl bis zu zwei mal Ersatz zu
leisten oder nachzubessern. Der Vertragspartner wird im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls
einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu
unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Schlägt die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehl, ist der Vertragspartner berechtigt, Rückgängigmachung (Wandelung)
des Vertrags oder entsprechende Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) zu
verlangen.
9.4
Der Vertragspartner wird die Agentur Erasmus A. Baumeister bei einer möglichen Mängelbeseitigung
nach Kräften unterstützen. Dazu gehört auch die vollständige Sicherung von Programmen und Daten
vor Fehlerbehebung.
9.5
Die Agentur Erasmus A. Baumeister weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der
Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen
Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulationen durch Dritte geschützt
werden kann. Die Agentur Erasmus A. Baumeister garantiert nicht, dass von ihr eingesetzte oder
bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Vertragspartner genügt, für bestimmte
Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz- fehler- und virusfrei ist. Die Agentur
Erasmus A. Baumeister gewährleistet dem Vertragspartner gegenüber, dass die von ihm eingesetzte
oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt unter normalen Bedingungen und
bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung funktioniert. Bei Einsatz
von Software fremder Programmhersteller übernimmt die Agentur Erasmus A. Baumeister auch für
bekannte Fehler keine Gewährleistung.
10
Haftung
10.1
Die Agentur Erasmus A. Baumeister haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit, bei anfänglichem Unvermögen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet.
10.2
Haftet die Agentur Erasmus A. Baumeister für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne
dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung von der Agentur Erasmus A.
Baumeister auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragschluss vorhersehbaren
Schadensumfang begrenzt.
10.3
Im Fall des vorstehenden Absatzes haftet die Agentur Erasmus A. Baumeister nicht für mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
10.4
Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang übersteigt im Hinblick auf die Eigenschaften der
Software in keinem Fall die Vergütung ohne Umsatzsteuer, die der Vertragspartner für die Erstellung
des Produktes, das Gegenstand des Anspruchs ist oder den Schaden unmittelbar verursacht hat, zu
leisten hat.
10.5
Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 10.2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten des Lizenzgebers verursacht
werden, die nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten des Lizenzgebers gehören.
10.6
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Agentur Erasmus A. Baumeister ihre Verpflichtungen
nicht erfüllen kann, weil ein Zulieferer nicht vertragsgemäß liefert.
10.7
Für die Wiederherstellung von Daten haftet die Agentur Erasmus A. Baumeister nur, wenn der
Vertragspartner durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere tägliche Anfertigung von
Sicherungskopien aller Daten sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem
Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
10.8
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter
und Beauftragten der Agentur Erasmus A. Baumeister.
10.9
Unberührt bleibt die Haftung der Agentur Erasmus A. Baumeister nach dem Produkthaftungsgesetz
und die Haftung beim Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung
gerade bezweckt hat, den Vertragspartner gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
10.10
Für den Fall, dass trotz der vorstehenden Haftungsregelungen Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) seitens der einzelnen Bestatter (Kunden) erfolgen,
haften diese gegenüber den Verletzten.
Die Agentur Baumeister schließt eine diesbezügliche Haftung ausdrücklich aus.
Die Agentur Baumeister schließt eine diesbezügliche Haftung ausdrücklich aus.
11
Vertraulichkeit
11.1
Vorbehaltlich der in diesem Vertrag niedergelegten Bestimmungen wird jeder Vertragspartner
die ihm vom anderen Vertragspartner übermittelten Informationen (nebst Unterlagen, Muster usw.)
als ihm anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln, nur im Rahmen des Vertragszwecks verwenden
und Dritten nicht zugänglich machen.
11.2
Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Informationen
- der Öffentlichkeit vor dem Empfang zugänglich waren oder
- der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass der
Informationsempfänger hierfür verantwortlich war, oder
- dem Informationsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem nach bester Kenntnis
des Informationsempfängers dazu berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden
sind, oder
- dem Informationsempfänger vor Empfang bekannt waren oder von Ihm unabhängig
entwickelt werden, oder
- einem Dritten der Agentur Erasmus A. Baumeister zur Erfüllung ihrer Leistung gemäß Ziffer 2.4
zur Verfügung gestellt werden und die Agentur Erasmus A. Baumeister den Dritten zur Vertraulichkeit
gemäß der vorliegenden Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet, oder
- aufgrund einer bestands- bzw. rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung
oder eines Gesetzes zu offenbaren sind, Bei Bekanntwerden eines solchen Grundes
hat der Informationsempfänger
den Informationsgeber darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- der Öffentlichkeit vor dem Empfang zugänglich waren oder
- der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass der
Informationsempfänger hierfür verantwortlich war, oder
- dem Informationsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem nach bester Kenntnis
des Informationsempfängers dazu berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden
sind, oder
- dem Informationsempfänger vor Empfang bekannt waren oder von Ihm unabhängig
entwickelt werden, oder
- einem Dritten der Agentur Erasmus A. Baumeister zur Erfüllung ihrer Leistung gemäß Ziffer 2.4
zur Verfügung gestellt werden und die Agentur Erasmus A. Baumeister den Dritten zur Vertraulichkeit
gemäß der vorliegenden Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet, oder
- aufgrund einer bestands- bzw. rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung
oder eines Gesetzes zu offenbaren sind, Bei Bekanntwerden eines solchen Grundes
hat der Informationsempfänger
den Informationsgeber darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
11.3
Die Beweislast für das Vorliegen eines der vorgenannten Ausnahmetatbestände trägt der
jeweilige Informationsempfänger.
11.4
Die Vertragspartner werden bei der Geheimhaltung der Informationen die gleiche Sorgfalt
anwenden wie hinsichtlich ihrer eigenen Betriebsgeheimnisse. Sie stehen einander dafür
ein, dass ihre Mitarbeiter - soweit sie Kenntnis von Informationen erlangen können -
entsprechend verpflichtet sind.
11.5
Alle Rechte an den Informationen verbleiben beim informierenden Vertragspartner.
Unabhängig von der Laufzeit dieses Vertrages wird jeder Vertragspartner die ihm
übermittelten Informationen für weitere fünf Jahre nach Erhalt der Informationen nur
gemäß dieser Vereinbarung verwenden.
12
Nebenabreden, Vertragsänderungen, und -ergänzungen, Form
12.1
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
13
Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
13.1
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz der Agentur
Erasmus A. Baumeister zuständige Gericht.
13.2
Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11.
April 1980 ist ausgeschlossen.
13.3
Die Vertragssprache ist Deutsch.
14
Allgemeine Bestimmungen
14.1
Wenn der vorliegende Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise
unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
14.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
14.3
Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter
Berücksichtigung der gemäß Ziffer 14.2 vorgesehenen Änderungen eine unzumutbare Härte für
einen Vertragspartner darstellen würde.
14.4
Erfüllungsort für an die Agentur Erasmus A. Baumeister zu leistende Zahlungen ist Köln.
14.5
Der Vertragspartner darf seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag nur mit
schriftlicher Zustimmung der Agentur Erasmus A. Baumeister übertragen. Gleiches gilt für
die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.
14.6
Der Vertragspartner hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform
und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens der Agentur Erasmus A. Baumeister
unverzüglich anzuzeigen.
14.7
Der Vertragspartner willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags und Geschäftsbeziehung
bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Agentur Erasmus A. Baumeister
bzw. Dritten gemäß Ziffer 2.4. gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung
des vorliegenden Vertrages zweckmäßig ist.
Köln, den 05. August 2003 (letzte Änderung: Oktober 2011)
























