ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Firmensitz:
Agentur Erasmus A. Baumeister e.Kfm.
Markt 7
48249 Dülmen

Postanschrift:
Agentur Erasmus A. Baumeister e.Kfm.
Neusser Straße 617-621
50737 Köln

Telefon: 0221 429 155 10
Telefax: 0221 829 564 09

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Geltungsbereich
1.1
Die Agentur Erasmus A. Baumeister erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur Erasmus A. Baumeister. Auch die Abweichung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
1.3
Die Agentur Erasmus A. Baumeister ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingen zu ändern oder zu ergänzen. Der Vertragspartner (Kunde, Auftraggeber - nachfolgend immer als der "Vertragspartner" bezeichnet -) der Agentur Erasmus A. Baumeister hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Die Agentur Erasmus A. Baumeister weist ihre Vertragspartner schriftlich oder per E-Mail bei Beginn der Frist darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen widerspricht.
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Leistungen der Agentur Erasmus A. Baumeister
2.1
Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur Erasmus A. Baumeister sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag.
2.2
Mehraufwand, der aufgrund vom Vertragspartner veranlassten Änderungen entsteht, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß Ziffer 2.3. abgerechnet.
2.3
Zusätzliche Leistungen der Agentur Erasmus A. Baumeister außerhalb des Vertragsumfanges werden nach den jeweils aktuellen Preislisten abgerechnet, sofern die Parteien im Einzelfall keine abweichende Vergütungsregelung getroffen haben.
2.4
Soweit nicht anders vereinbart, darf die Agentur Erasmus A. Baumeister die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Vertragspartner kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, sofern er berechtigte und nachvollziehbare Zweifel an dessen Eignung geltend machen kann.
2.5
Aus den Verträgen mit der Agentur Erasmus A. Baumeister resultieren keine Rechte des Vertragspartners an bestehenden oder noch zu begründenden Marken- oder Kennzeichenrechten, es sei denn der Vertrag trifft eine andere Regelung. Stellt die Agentur Erasmus A. Baumeister dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Offerte oder einer Auftragserteilung Dokumente zur Verfügung, dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Agentur Erasmus A. Baumeister hat einer Weitergabe an Dritte ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.6
Die Agentur bietet sofort nach Vertragsschluss Ihre Leistungen gemäß der Vereinbarung mit dem Kunden an. Erfüllungsansprüche verjähren nach Ablauf einer Frist von drei Jahren, beginnend ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Vereinbarung geschlossen wurde.
2.7
Im Falle der Beauftragung der Marketingagentur Erasmus A. Baumeister willigt der Auftraggeber ein, sämtliche Informationsmailings als E-Mail- oder/und in postalischer Form zu bekommen.
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Mitwirkung des Vertragspartners
3.1
Der Vertragspartner wird die Agentur Erasmus A. Baumeister unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die zur Erbringung der Leistung der Agentur Erasmus A. Baumeister erforderlich sind.
3.2
Der Vertragspartner hat der Agentur Erasmus A. Baumeister die notwendigen Informationen über das vorgesehene Anwendungsgebiet, über geschäftspolitische und verfahrenstechnische Ziele und Prioritäten und über alle sonstigen in seiner Sphäre liegenden vorgaben zu erteilen.
3.3
Der Vertragspartner hat der Agentur Erasmus A. Baumeister die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere Geräte, Daten, Programme und Programmteile, die mit dem Leistungsgegenstand zusammenwirken sollen.
3.4
Der Vertragspartner sichert zu, dass er berechtigt ist, die von ihm an die Agentur Erasmus A. Baumeister bzw. dessen Subunternehmer gelieferten personenbezogenen Daten Dritter im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Agentur Erasmus A. Baumeister bzw. dessen Subunternehmer zur Erzielung des Arbeitsergebnisses speichern und verarbeiten zu lassen.
3.5
Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten in Folge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Agentur Erasmus A. Baumeister wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.6
Soweit erforderlich, hat der Vertragspartner Zustimmungen Dritter beizubringen.
3.7
Auf Anforderung der Agentur Erasmus A. Baumeister stellt der Vertragspartner bei Leistungen innerhalb der Räume des Vertragspartners gegebenenfalls aus Gründen des Unfallschutzes erforderliches Personal unentgeltlich zur Verfügung.
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Koordination, Meinungsverschiedenheiten
4.1
Jeder Vertragspartner benennt jeweils einen für die Anberaumung von Besprechungen und die Erteilung und Entgegennahme von Auskünften, die das Projekt betreffen, verantwortlichen Gesprächspartner.
4.2
Der Vertragspartner benennt unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich die Personen, deren technische bzw. rechtsgeschäftliche Erklärungen für den Vertragspartner bindend sind.
4.3
Beide Vertragspartner bestimmen jeweils einen Projektleiter, der für die Klärung sämtlicher technischer Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung von Vertragsleistungen verantwortlich ist. Bei einem Wechsel des Projektleiters ist der jeweils andere Vertragspartner hierüber schriftlich zu informieren.
4.4
Sämtliche Unstimmigkeiten, Beanstandungen und Streitfragen werden dem jeweiligen Projektleiter mit der Information über den jeweiligen Sachverhalt vorgelegt. Die Projektleiter werden versuchen, innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen Anfrage eine Einigung herbeizuführen. Im Falle einer Einigung wird diese bei gleichzeitiger Schilderung des streitigen Sachverhalts in einem Protokoll schriftlich festgehalten und von den Projektleitern unterzeichnet. Die Projektleiter sind jederzeit berechtigt, andere Mitarbeiter ihres Unternehmens hinzu zu ziehen.
4.5
Kommen die Projektleiter innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen Anfrage nicht zu einer Einigung, ist die Streitfrage/Beanstandung dem Lenkungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Der Vorlage an den Lenkungsausschuss ist ein von den Projektleitern unterzeichneter Sachverhalt, der auch die verschiedenen Ansichten beinhaltet, beizufügen. Kann der Lenkungsausschuss sich binnen 14 Tagen nach der Vorlage durch den Projektleiter nicht einigen, ist eine gütliche Beilegung der Streitfrage als gescheitert anzusehen. Im Falle einer Einigung wird der Lenkungsausschuss diese unter Bezugnahme auf die Vorlage der Projektleiter in einem beiderseitig zu unterzeichneten Protokoll festhalten.
4.6
Das vorstehend unter den Ziffern 4.4. und 4.5. beschriebene Verfahren zur gütlichen Beilegung von Streitfragen beschränkt nicht das Recht der Vertragspartner, ihre Ansprüche jederzeit gerichtlich durchzusetzen. Bevor eine Partei den Rechtsweg bestreitet, informiert sie die andere hierüber schriftlich.
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Abnahme
5.1
Entspricht das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen, hat der Vertragspartner die Abnahme unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Erhalt, schriftlich zu erklären.
5.2
Bestehen wesentliche Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Anforderungen, so hat die Agentur Erasmus A. Baumeister diese Abweichungen in angemessener Frist zu beseitigen. Danach stellt die Agentur Erasmus A. Baumeister dem Vertragspartner das Arbeitsergebnis zur erneuten Abnahme bereit.
5.3
Erklärt der Vertragspartner ohne Angaben von Gründen die Abnahme nicht, kann die Agentur Erasmus A. Baumeister eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen. Das Arbeitsergebnis gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Vertragspartner innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.
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Nutzungsrecht an dem Arbeitsergebnis
6.1
Die Agentur Erasmus A. Baumeister räumt dem Vertragspartner das ausschließliche und zeitlich unbefristete Recht ein, das Arbeitsergebnis in seinem Unternehmen für eigene Zwecke zu nutzen. Das Recht der Agentur Erasmus A. Baumeister zur Erstellung von vergleichbaren Aufgabenstellungen für Dritte bleibt unberührt.
6.2
Dem Vertragspartner wird mit dem Vertrag nicht das Recht eingeräumt, den Namen oder Marken der Agentur Erasmus A. Baumeister oder eines Dritten zu benutzen.
6.3
Sämtliche dem Vertragspartner übertragenen Nutzungsrechte erlöschen, wenn eine dem Vertragspartner bei Zahlungsverzug schriftlich gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreicht; in diesem Fall hat der Vertragspartner die Software einschließlich sämtlicher vorhandener Kopien unverzüglich an die Agentur Erasmus A. Baumeister zurückzuliefern bzw., sofern die Software auf einer Festplatte installiert wurde, in strafbewährter Form zu versichern, dass die Software vollständig gelöscht wurde.
6.4
Der Vertragspartner räumt der Agentur Erasmus A. Baumeister, das uneingeschränkte Recht ein, alle für den Vertragspartner von der Agentur Erasmus A. Baumeister erstellten Produkte, als Referenzen nutzen zu dürfen.
 
Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1
Der Vertragspartner hat die Vergütung gemäß Vereinbarung zu zahlen.
7.2
Ist für eine Leistung der Agentur Erasmus A. Baumeister keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten der Agentur Erasmus A. Baumeister.
7.3
Sofern nichts Anderes vereinbart ist, gilt die Vergütung ab Sitz der Agentur Erasmus A. Baumeister. Zu der Vergütung kommen die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich gültigen Höhe und anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung sowie Verpackungs- und Transportkosten und Kosten der Transportversicherungen hinzu.
7.4
Ist eine aufwandsbezogene Vergütung vereinbart, ist der Vertragspartner auf Anforderung der Agentur Erasmus A. Baumeister zu Abschlagszahlungen verpflichtet. In diesen Fällen und im Fall der abschließenden Rechnung, die etwaige Abschlagszahlungen zu berücksichtigen hat, ist die Vergütung sieben Tage nach der jeweiligen Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, die Vertragspartner haben Zahlung zu bestimmten Terminen vereinbart.
7.5
Alle Forderungen der Agentur Erasmus A. Baumeister werden sofort fällig, wenn die Zahlungstermine und -fristen ohne Grund nicht eingehalten werden oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartner eintritt.
7.6
Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, hat der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn die Agentur Erasmus A. Baumeister eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.
7.7
Der Vertragspartner darf gegen Vergütungsforderungen der Agentur Erasmus A. Baumeister nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. Für den Fall des Todes des Inhabers der Agentur Erasmus A. Baumeister besteht kein Rückforderungsanspruch wegen erbrachter Vorschusszahlungen, soweit die vertraglich vereinbarten Leistungen der Agentur Erasmus A. Baumeister zum Zeitpunkt des Todes noch nicht und/oder teilweise erbracht wurden.
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Eigentumsvorbehalt
8.1
Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Agentur Erasmus A. Baumeister und darf solange nur mit dem Einverständnis der Agentur Erasmus A. Baumeister weiter veräußert, verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Alle Forderungen des Vertragspartner aus einer Weiterveräußerung werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an die Agentur Erasmus A. Baumeister abgetreten. Nimmt der Kunde Forderungen aus einer Weiterveräußerung in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweils abtretbare Saldo als abgetreten. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, so lange er sich der Agentur Erasmus A. Baumeister gegenüber nicht im Zahlungsverzug befindet.
8.2
Bei Zahlungsverzug sowie wenn ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird, oder eine Vollstreckungsmaßnahme fruchtlos bleibt, der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat, das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt worden ist, ist die Agentur Erasmus A. Baumeister zur Offenlegung der Forderungsabtretung und/oder - nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist - zur Rücknahme der Ware zur Sicherung der eigenen Rechte berechtigt. Innerhalb eines Monats nach Rücknahme der Ware wird die Agentur Erasmus A. Baumeister dem Vertragspartner mitteilen, ob die Agentur Erasmus A. Baumeister Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt oder vom Vertrag zurücktritt.
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Gewährleistung
9.1
Der Vertragspartner untersucht die ihm gelieferten Produkte unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, die er nach Entdeckung unverzüglich schriftlich anzeigt. Eventuelle Mängel sind aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung von Fehlermeldungen zu dokumentieren. Der Vertragspartner wird vor Anzeige eines Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach den von der Agentur Erasmus A. Baumeister dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchführen.
9.2
Ist keine förmliche Abnahme vereinbart oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande, der vom Vertragspartner zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung der Agentur Erasmus A. Baumeister mit Nutzung durch den Vertragspartner als abgenommen. Versäumt der Vertragspartner die unverzügliche, frist- oder formgerechte Mängelanzeige, gilt das Produkt in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
9.3
Die Agentur Erasmus A. Baumeister ist berechtigt, nach eigener Wahl bis zu zwei mal Ersatz zu leisten oder nachzubessern. Der Vertragspartner wird im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Vertragspartner berechtigt, Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrags oder entsprechende Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) zu verlangen.
9.4
Der Vertragspartner wird die Agentur Erasmus A. Baumeister bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften unterstützen. Dazu gehört auch die vollständige Sicherung von Programmen und Daten vor Fehlerbehebung.
9.5
Die Agentur Erasmus A. Baumeister weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulationen durch Dritte geschützt werden kann. Die Agentur Erasmus A. Baumeister garantiert nicht, dass von ihr eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Vertragspartner genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz- fehler- und virusfrei ist. Die Agentur Erasmus A. Baumeister gewährleistet dem Vertragspartner gegenüber, dass die von ihm eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt unter normalen Bedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung funktioniert. Bei Einsatz von Software fremder Programmhersteller übernimmt die Agentur Erasmus A. Baumeister auch für bekannte Fehler keine Gewährleistung.
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Haftung
10.1
Die Agentur Erasmus A. Baumeister haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei anfänglichem Unvermögen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet.
10.2
Haftet die Agentur Erasmus A. Baumeister für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung von der Agentur Erasmus A. Baumeister auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragschluss vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt.
10.3
Im Fall des vorstehenden Absatzes haftet die Agentur Erasmus A. Baumeister nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
10.4
Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang übersteigt im Hinblick auf die Eigenschaften der Software in keinem Fall die Vergütung ohne Umsatzsteuer, die der Vertragspartner für die Erstellung des Produktes, das Gegenstand des Anspruchs ist oder den Schaden unmittelbar verursacht hat, zu leisten hat.
10.5
Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 10.2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten des Lizenzgebers verursacht werden, die nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten des Lizenzgebers gehören.
10.6
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Agentur Erasmus A. Baumeister ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, weil ein Zulieferer nicht vertragsgemäß liefert.
10.7
Für die Wiederherstellung von Daten haftet die Agentur Erasmus A. Baumeister nur, wenn der Vertragspartner durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
10.8
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Agentur Erasmus A. Baumeister.
10.9
Unberührt bleibt die Haftung der Agentur Erasmus A. Baumeister nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung beim Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Vertragspartner gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
10.10
Für den Fall, dass trotz der vorstehenden Haftungsregelungen Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) seitens der einzelnen Bestatter (Kunden) erfolgen, haften diese gegenüber den Verletzten.
Die Agentur Baumeister schließt eine diesbezügliche Haftung ausdrücklich aus.
10.11
Die Agentur Baumeister haftet unter keinerlei rechtlichen Gesichtspunkten für die Verletzung von Urheberrechten bzw. von etwaig bestehenden Bildrechten Dritter. Sollten diesbezügliche Zweifel bestehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine fachkundige Stelle, wie z.B. einen Rechtsanwalt, mit der Prüfung dieses Sachverhaltes auf eigene Kosten zu beauftragen.
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Vertraulichkeit
11.1
Vorbehaltlich der in diesem Vertrag niedergelegten Bestimmungen wird jeder Vertragspartner die ihm vom anderen Vertragspartner übermittelten Informationen (nebst Unterlagen, Muster usw.) als ihm anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln, nur im Rahmen des Vertragszwecks verwenden und Dritten nicht zugänglich machen.
11.2
Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Informationen
- der Öffentlichkeit vor dem Empfang zugänglich waren oder
- der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass der
  Informationsempfänger hierfür verantwortlich war, oder
- dem Informationsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem nach bester Kenntnis
  des Informationsempfängers dazu berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden
  sind, oder
- dem Informationsempfänger vor Empfang bekannt waren oder von Ihm unabhängig
  entwickelt werden, oder
- einem Dritten der Agentur Erasmus A. Baumeister zur Erfüllung ihrer Leistung gemäß Ziffer 2.4
  zur Verfügung gestellt werden und die Agentur Erasmus A. Baumeister den Dritten zur Vertraulichkeit
  gemäß der vorliegenden Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet, oder
- aufgrund einer bestands- bzw. rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung
  oder eines Gesetzes zu offenbaren sind, Bei Bekanntwerden eines solchen Grundes
  hat der Informationsempfänger
den Informationsgeber darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
11.3
Die Beweislast für das Vorliegen eines der vorgenannten Ausnahmetatbestände trägt der jeweilige Informationsempfänger.
11.4
Die Vertragspartner werden bei der Geheimhaltung der Informationen die gleiche Sorgfalt anwenden wie hinsichtlich ihrer eigenen Betriebsgeheimnisse. Sie stehen einander dafür ein, dass ihre Mitarbeiter - soweit sie Kenntnis von Informationen erlangen können - entsprechend verpflichtet sind.
11.5
Alle Rechte an den Informationen verbleiben beim informierenden Vertragspartner. Unabhängig von der Laufzeit dieses Vertrages wird jeder Vertragspartner die ihm übermittelten Informationen für weitere fünf Jahre nach Erhalt der Informationen nur gemäß dieser Vereinbarung verwenden.
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Nebenabreden, Vertragsänderungen, und -ergänzungen, Form
12.1
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
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Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
13.1
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz der Agentur Erasmus A. Baumeister zuständige Gericht.
13.2
Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
13.3
Die Vertragssprache ist Deutsch.
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Allgemeine Bestimmungen
14.1
Wenn der vorliegende Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
14.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
14.3
Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß Ziffer 14.2 vorgesehenen Änderungen eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.
14.4
Erfüllungsort für an die Agentur Erasmus A. Baumeister zu leistende Zahlungen ist Köln.
14.5
Der Vertragspartner darf seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur Erasmus A. Baumeister übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.
14.6
Der Vertragspartner hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens der Agentur Erasmus A. Baumeister unverzüglich anzuzeigen.
14.7
Der Vertragspartner willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Agentur Erasmus A. Baumeister bzw. Dritten gemäß Ziffer 2.4. gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des vorliegenden Vertrages zweckmäßig ist.
Köln, den 05. August 2003 (letzte Änderung: Oktober 2011)